Konkurrierende Interessen

Präambel

Seit 1973 ist das IFT Institut für Therapieforschung gGmbH – im Folgenden IFT genannt – auf dem Gebiet der anwendungsbezogenen Forschung in den Bereichen Epidemiologie, Prävention und Behandlung von Substanzbezogenen Störungen und nicht stoffgebundenen Süchten (wie dem Pathologischen Glücksspielen) tätig.

Das IFT besitzt keinen eigenen Finanzhaushalt. Alle Forschungsprojekte werden durch projektgebundene Zuwendungen oder Aufträge, d.h. über Drittmittel, finanziert. Aufgrund dieser Abhängigkeit von Drittmitteln könnte das IFT in seiner Arbeit grundsätzlich durch Interessen der Geldgeber beeinflusst werden. Geschäftsführung, Institutsleitung und Institutsmitarbeiter*innen sind hierfür sensibilisiert und legen daher ihre materiellen Zuwendungsgeber sowie möglicherweise vorhandene Auflagen für einzelne Projekte offen. Persönliche immaterielle Interessen, wie z.B. Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder Fort- und Weiterbildung in spezifischen therapeutischen Ausrichtungen, geben Instituts- und Arbeitsgruppenleiter*innen auf der Webseite des IFTs an.

Essenziell für unser Forschungsinstitut ist das Recht auf unabhängige Durchführung, Auswertung und Interpretation von Studien nach den aktuellsten, wissenschaftlichen Standards (z.B. des EQUATOR Networks oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft). Eine Vorabregistrierung von klinischen Studien, Begutachtung von Studieninhalten und Methodik durch die Ethikkommissionen (z.B. der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) oder der Ludwig-Maximilians-Universität München) sowie Publikation der Ergebnisse sind für eine verantwortungsvolle Forschungstätigkeit dabei grundsätzlich unabdingbar.

Finanzierungsquellen

Öffentliche Geldgeber

Die öffentlichen Geldgeber des IFT sind europäische , Bundes- und Landesbehörden. Sie geben meist das Thema oder die allgemeine Fragestellung eines Forschungsauftrags vor (z.B. Weiterentwicklung und jährliche statistische Auswertung der Dokumentation der Suchtkrankenhilfe oder Durchführung einer Repräsentativerhebung zum Substanzmissbrauch in der Bevölkerung). Spezifische Hypothesen, Untersuchungsdesign, statistische Auswertung, Interpretation und Publikation der Ergebnisse sind i. R. vertraglich nicht eingeschränkt und liegen meist in der Freiheit des Instituts.

Gewerbliche Finanzierung

Das IFT lehnt eine Finanzierung von Forschung durch gewerbliche Institutionen nicht grundsätzlich ab, ist sich aber der besonderen Verantwortung in diesem Bereich bewusst. Das Institut hat sich in diesem Zusammenhang folgende Regeln gesetzt:

  • Forschungsanfragen (das heißt zur Durchführung einer Studie zu einer vorgegebenen Fragestellung) werden nur dann akzeptiert, wenn (1) die Fragestellung global formuliert ist (z. B. Umfang des Missbrauchs eines Medikaments in der Bevölkerung) und nicht in gerichteter Form (z. B. die Studie soll zeigen, dass ein bestimmtes Verhalten keine Gefahr für die Bevölkerung darstellt), und wenn (2) die freie und unbeeinflusste weitere Gestaltung der Studie gesichert ist.
  • Voraussetzung für die Annahme industrieller Mittel ist weiterhin die eigenständige Formulierung der Forschungsziele, Hypothesen und der Untersuchungsmethodik, sowie die unbeeinflusste statistische Auswertung, Interpretation und Publikation der Ergebnisse. Die Mittel müssen an das IFT als ungebundener Forschungszuschuss bewilligt werden.
  • Eine einzelne gewerbliche Finanzierungsorganisation darf nicht mehr als 10% zum Gesamthaushalt des IFT beitragen, alle gewerblichen Organisationen zusammen nicht mehr als 20%, damit sich das Institut weiterhin auf die von der Regierung beauftragten Forschungsfragen im Bereich der öffentlichen Gesundheit konzentrieren kann.
  • Studienergebnisse werden der Öffentlichkeit durch Publikationen zugänglich gemacht.
  • Finanzielle Förderungen und damit verbundene mögliche Interessenskonflikte werden in Projektanträgen, Vorträgen, Publikationen, Medienanfragen und bei den Projekten auf der Webseite des Instituts deklariert.

Finanzierung durch Institutionen im Übergangsbereich von öffentlicher Hand und gewerblicher Wirtschaft

Es handelt sich hier zum Beispiel um Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Verbände der gewerblichen Wirtschaft. Zumeist lassen sich diese Organisationen dem staatlichen oder gewerblichen Bereich zuordnen. Das IFT wendet dann die jeweils gültigen Regeln an.

Finanzierung durch Spenden

Das IFT ist ein nicht-staatliches Forschungsinstitut ohne Grundfinanzierung. Unsere Arbeit im Bereich Gesundheit, Drogen und Sucht kann durch Spenden und Sponsoring von Einzelpersonen und Firmen sowie durch Erbschaften und Vermächtnisse unterstützt werden. Möglichkeiten der Förderung können im persönlichen Kontakt mit der Institutsleiterin Frau PD Dr. Eva Hoch besprochen werden. Spenden an das IFT sind steuerlich absetzbar.

Bisherige Förderung

Der jährliche Haushalt wird hauptsächlich von öffentlichen Geldgebern, wie dem Bundesministerium für Gesundheit, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Landesministerien, Krankenkassen und Europäischen Behörden finanziert.  Auf gewerblich finanzierte Projekte entfallen seit der Institutsgründung regelhaft weniger als 5% des jeweiligen Jahreshaushalts. Seit 2018 gab es keine gewerbliche Finanzierung von Forschungsprojekten.

Weiterentwicklungen

Das IFT ist bestrebt, seine Standards bei der Darstellung seiner Forschungsförderung, dem Umgang mit gewerblicher Förderung sowie der Deklaration von Interessen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten. Es orientiert sich an den Kriterien der der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und der Organisation von Herausgebern der Suchtzeitschriften (ISAJE International Society of Addiction Journal Editors).

Literatur
www.awmf.orwww.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/www.equator-network.org/
www.isaje.net

Stand: 18.04.2023