Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der IFT Institut für Therapieforschung gGmbH

Teilnahmebedingungen / AGB:  Zertifizierungskurse – Qualifikation zum Kursleiter der Präventionsprogramme

Stand: April 2026

 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Kursleiterschulungen und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

1. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Kursleiterschulungen sind nur für staatlich anerkannte Berufe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zugänglich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

(2) Falsche Angaben berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss eines Teilnehmers.

(3) Die Zahl der Teilnehmer pro Kurs ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Teilnehmer, deren Anmeldung nicht mehr angenommen werden kann, werden unverzüglich benachrichtigt.
Dasselbe gilt für Kurse, die wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt schnellstmöglich eine Benachrichtigung des Teilnehmers.

2. Verbindliche und wirksame Anmeldung

(1) Eine Anmeldung muss grundsätzlich über die Online-Anmeldung oder schriftlich erfolgen. Sie ist wirksam, sofern durch die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH keine Absage erfolgt. Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH bestätigt den Erhalt der Anmeldung nach Eingang schriftlich.
(2) Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH verpflichtet sich, die angebotenen Kurse durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl spätestens drei Wochen vor Kursbeginn erreicht wird.
(3) Nach Erreichen der für die Durchführung des Kurses erforderlichen Mindestteilnehmerzahl schickt die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH eine Rechnung an den Teilnehmer, in der zur Zahlung mittels Überweisung aufgefordert wird. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.


3. Zahlung

Die Begleichung der Kursgebühr muss vor Kursbeginn erfolgen. Zahlungen per Überweisung sind sofort fällig und werden nicht quittiert. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur auf folgendes Konto erfolgen:
Commerzbank AG / IBAN: DE81 7008 0000 0327 6806 02 / SWIFT (BIC): DRESDEFF700
Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers, die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH trägt keine Gebühren oder Spesen. Sollte die Kursgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Falle einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.


4. Rücktritt

(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühren fällig.
(2) Eventuell überzahlte Kursgebühren werden von der IFT Institut für Therapieforschung gGmbH kurzfristig erstattet. Für eine danach erfolgende Stornierung sind 100 % der Kursgebühren fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer benannt, der am gebuchten Kurs tatsächlich teilnimmt.


5. Veranstaltungsausfall

Ist die Durchführung einer Veranstaltung wegen Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmenden entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH erstattet nur die gezahlten Teilnahmegebühren.


6. Haftung

Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH übernimmt gegenüber dem Teilnehmer eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der IFT Institut für Therapieforschung gGmbH beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien/Geräte und dergleichen wird keine Haftung übernommen.


7. Zertifikat

Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme am Ende eines Kurses ein Zertifikat. Das Zertifikat berechtigt zur Durchführung des Kurses gemäß dem jeweiligen Konzept und ist entsprechend fünf Jahre bzw. zwei Jahre gültig. Eine Re-Zertifizierung ist unter verschiedenen Voraussetzungen möglich. Nähere Informationen zur Re-Zertifizierung finden Sie unter den entsprechenden Webseiten oder können Sie telefonisch erfahren (089/360804-97).


8. Speicherung personenbezogener Daten / Datenschutz 

Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und Organisation der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie ausdrücklich eine Weitergabe verlangen bzw. in diese eingewilligt haben. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung unter  https://rauchfrei-programm.de/datenschutz/ zu entnehmen.


9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird München vereinbart.
 

Teilnahmebedingungen / AGB: Verhaltenstherapiewochen und VT-Nächte

Stand: April 2026
 
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen/AGB gelten für die Verhaltenstherapiewochen, VT-Nächte und das VT Update. Sie werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.
 

1. Verbindliche und wirksame Anmeldung

(1) Eine Anmeldung muss grundsätzlich über die Online-Anmeldung oder schriftlich erfolgen. Sie ist wirksam, sofern durch die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH keine Absage erfolgt. Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH bestätigt den Erhalt der Anmeldung nach Eingang per Mail.

(2) Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltend machen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht.

(3) Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH bietet die Workshops im Rahmen ihres ausgeschriebenen Programmes (Ort, Zeit, Dauer, Workshopthema) innerhalb der Verhaltenstherapiewochen und VT-Nächte an, außer wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

(4) Nach Erreichen der für die Durchführung des Workshops erforderlichen Mindestteilnehmerzahl schickt die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH, bzw. für die Verhaltenstherapiewoche Meiringen die Privatklinik Meiringen, eine Rechnung an den Teilnehmer. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.


2. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Verhaltenstherapiewochen sind nur für staatlich anerkannte Berufe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich und deren Studenten zugänglich. Für einzelne Workshops können zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen bzw. -beschränkungen gelten.

(2) Die Verhaltenstherapiewochen und VT-Nächte sind nicht öffentliche Veranstaltungen. Zutritt haben nur rechtmäßig angemeldete Personen.

(3) Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Falsche Angaben berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss eines Teilnehmers.

(4) Die Zahl der Teilnehmer pro Workshop ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Teilnehmer, deren Anmeldung nicht mehr angenommen werden kann, werden unverzüglich benachrichtigt.

(5) Dasselbe gilt für Workshops, die wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt eine Benachrichtigung des Teilnehmers schnellst-möglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Verhaltenstherapiewoche.

(6) Sollte aus unvorhersehbaren Gründen ein Referent ausfallen, verpflichtet sich der Veranstalter, soweit möglich, einen gleich-wertigen Ersatzreferenten zu stellen. Andernfalls wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.

(7) Wünsche zu Alternativbuchungen bei überbelegten bzw. abgesagten Workshops werden, soweit möglich, berücksichtigt.

(8) Die Verpflichtung eines Ersatzreferenten berechtigt nicht zur Rückforderung der Teilnahmegebühren.

3. Zahlung

Die Begleichung der Workshopgebühr muss vor

Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Zahlung erfolgt entweder per Lastschriftverfahren oder per Überweisung durch den Teilnehmer. Zahlungen per Überweisungen sind sofort fällig und werden nicht quittiert. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur auf folgendes Konto erfolgen:
Commerzbank AG / IBAN: DE81 7008 0000 0327 6806 02 / SWIFT (BIC): DRESDEFF700
Sollte die Workshopgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Falle einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.
Die Teilnahmegebühr für die Verhaltenstherapiewoche in Meiringen wird für in der Schweiz wohnhafte Teilnehmer von der Privatklinik Meiringen in CHF in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort fällig. Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers, die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH und die Privatklinik Meiringen tragen keine Gebühren oder Spesen.

4. Gebührengruppen

I. Reguläre Gebühren
Reguläre Gebühren sind von allen Teilnehmern zu entrichten, die nicht die Ermäßigungsvoraussetzungen.
II. Ermäßigte Gebühren
Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung gewährt die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH eine Ermäßigung auf die reguläre Workshopgebühr für folgende Personengruppen:

  • Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA)
  • Pflegepersonal
  • Ergotherapeut:innen (Arbeits- und Beschäftigungstherapeut:innen)
  • Empfänger:innen von Arbeitslosen- und Bürgergeld
  • Student:innen
  • Bezieher:innen von Elterngeld
  • Rentner:innen

Eine nachträgliche Gebührenerstattung ist nicht vorgesehen.

5. Frühbucherrabatt

Bei fristgerechter Anmeldung wird ein Frühbucherrabatt berechnet (Termine siehe Veranstaltungsorte). Dieser Rabatt kommt auch zum Tragen, wenn wegen Überbelegung bzw. Absage durch die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH Umbuchungen erforderlich werden.

6. Rücktritt

(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern nicht anders vereinbart – spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der IFT Institut für Therapieforschung gGmbH bzw. der Privatklinik Meiringen vorzuliegen. Eine danach erfolgende Stornierung ist nicht mehr möglich.

(2) Bei Stornierung bis zum Ablauf der Frühanmeldung (ca. acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist diese kostenfrei.

(3) Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Verhaltenstherapiewoche ist vom Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Workshopgebühren zu zahlen.

(4) Eine spätere Annullierung ist nur bei Vermittlung eines geeigneten Ersatzteilnehmers möglich, andernfalls ist die komplette Workshopgebühr zu entrichten.

(5) Eventuell überzahlte Workshopgebühren werden von der IFT Institut für Therapieforschung gGmbH bzw. der Privatklinik Meiringen kurzfristig erstattet.

7. Veranstaltungsausfall

Ist die Durchführung einer Veranstaltung wegen Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmer entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH erstattet nur die gezahlten Teilnahmegebühren.

 8. Haftung

Die IFT Institut für Therapieforschung gGmbH übernimmt gegenüber den Teilnehmern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der IFT Institut für Therapieforschung gGmbH beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien/Geräte und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

9. Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nach vollständiger Teilnahme und Ende eines Workshops ausgehändigt.

10. Speicherung personenbezogener Daten / Datenschutz / Geheimhaltung

Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und Organisation der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie ausdrücklich eine Weitergabe verlangen bzw. in diese eingewilligt haben. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung unter https://vtwoche.de/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird München vereinbart.